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Prämienverbilligung 2010

 
 

Haben Sie keine Mitteilung für die Bezugsberechtigung für Prämienverbilligung von der SVA erhalten?...

Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung abgeschlossen haben. Die Prämienverbilligung soll beitragsberechtigten Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen helfen, die finanzielle Belastung der Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung zu erleichtern. Die Bezugsberechtigung wird geprüft, wenn alle Daten vollständig angegeben und die notwendigen Unterlagen eingereicht sind.

Bitte beachten Sie nachfolgendes Anmeldeverfahren:

Personen, welche bereits im Vorjahr eine Prämienverbilligung erhalten haben
Personen, welche bereits im Vorjahr eine Prämienverbilligung erhalten haben und in diesem Jahr gemäss den aktuellen steuerlichen Verhältnissen weiterhin anspruchsberechtigt sind, erhalten in der Regel im Februar ohne Anmeldung eine Mitteilung für die Bezugsberechtigung mit der berechneten Prämienverbilligung. Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten im März und im Juli.

Personen, welche gemäss Steuerfaktoren potentiell anspruchsberechtigt sind
Personen, welche im Vorjahr keine Prämienverbilligung erhalten haben, aber aufgrund der neuen Steuerfaktoren potentiell anspruchsberechtigt sind, erhalten in der Regel im Laufe des Monats März ein Anmeldeformular. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres an die AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Die Auszahlung erfolgt einmalig.

Personen, welche keine Unterlagen erhalten haben
Personen, welche weder eine Mitteilung für die Bezugsberechtigung noch ein Anmeldeformular bis Ende März erhalten, können das Anmeldeformular im nachstehenden Link ausdrucken. Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres an die AHV-Zweigstelle einzureichen. Die Auszahlung erfolgt einmalig.

AHV-Zweigstelle
(IPV)
Tircal 11
Postfach 9
7013 Domat/Ems

Die entsprechenden Formulare können direkt via SVA Graubünden heruntergeladen werden.

Link Formulare und Merkblätter Individuelle Prämienverbillung
   


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E-MailGemeindeverwaltung
Tircal 11
7013 Domat/Ems
Tel.: 081 632 82 00
Fax: 081 632 82 50

Schalteröffnungszeiten:
Montag-Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch - 18:30 Uhr
ausser vor Feiertagen.
Termine ausserhalb
nach Vereinbarung

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Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
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