Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einzigen Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
Brieflich Stimmen
Jede und jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Wer brieflich stimmen will, legt die persönlich ausgefüllten Stimmzettel in das von der Gemeinde zugestellte Stimmkuvert oder notfalls auch in ein privates, neutrales Kuvert (darf nicht beschriftet werden) und verschliesst dieses. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert zu legen. Notfalls kann auch ein privates Rücksendekuvert verwendet werden. Der Stimmrechtsausweis ist vom Stimmbürger an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Der oder die Stimmende kann entweder das Zustellkuvert frankieren und der Post übergeben, so dass die Sendung rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Oder es kann bis am Sonntagvormittag 10:00 Uhr in den mit *Abstimmung* bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
- das Zustellkuvert nicht in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen oder der Post übergeben worden ist
- das Zustellkuvert verspätet eintrifft
- das Zustellkuvert nicht verschlossen ist
- der Stimmrechtsausweis fehlt
- das Zustellkuvert für die gleiche Abstimmung mehr als einen Stimmzettel der gleichen Sachvorlage enthält
- sie bei der Stellvertretung Invalider nicht durch die bevollmächtigte Vertrauensperson vorgenommen wurde
Vorbehalten bleiben die Ungültigkeitsgründe gemäss Art. 35 und 36 GPR.
Auskünfte zu allen Fragen im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung.
Ersatz Abstimmungszettel
Für nicht zugestellte oder verlorengegangene Abstimmungszettel wird Ersatz auf der Gemeindekanzlei abgegeben, und zwar bis spätestens Freitag vor dem Abstimmungssonntag von 9:00 - 11:00 h und 14:00 - 17:00 h.
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