Wegzug
Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug:
Massgebend für die Steuerpflicht für Bund, Kanton und Gemeinde für das ganze Steuerjahr ist der Wohnsitz am Ende des Steuerjahres (31. Dezember). Eine pro rata Besteuerung entfällt.
Fakturierung bei Wegzug ins Ausland:
Beim Wegzug ins Ausland wird eine Sofortabrechnung pro rata erstellt. Alle Steuern werden damit fällig und sind sofort zahlbar. Bitte melden Sie sich 30 Tage vor dem Wegzug beim Gemeindesteueramt.
Welche freiwilligen Zuwendungen sind abziehbar?
Weitere Informationen zur Steuererklärung finden Sie unter der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung.
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