Information zu provisorischen Steuerrechnungen 2021

3. Dezember 2021

Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern für das Jahr 2021 werden im Januar 2022 in Rechnung gestellt. Basis hierzu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der letzten rechtskräftigen Steuerperiode. Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Steuerjahr 2021 gegenüber der letzten Steuerperiode stark verändert, kann beim Steueramt Domat/Ems bis Ende Dezember 2021 per E-Mail (sergio.maissen@domat-ems.ch) oder schriftlich eine Anpassung der Steuerfaktoren für Einkommen und Vermögen verlangt werden. In diesem Fall werden im Januar 2022 direkt die angepassten provisorischen Steuerrechnungen versendet.

Steueramt