Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auch im Siedlungsgebiet
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die gefährliche Brandsituation nicht oder nur sehr kurzzeitig zu entschärfen. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt daher präventiv ab dem 22. Juli 2022 bis auf Widerruf.
Das Abbrennen von Feuerwerken im Rahmen des Bundesfeiertages ist verboten.
Aus Sicherheitsgründen ist auch auf Privatgrund das Entfachen eines offenen Feuers oder die Verwendung eines Kohlegrills nicht erlaubt. Gas- und Elektrogrills sind unter Einhaltung erhöhter Vorsicht erlaubt und Löschmittel sind zwingend bereit zu stellen.
Weitere Informationen zum absoluten Feuerverbot in Graubünden und die aktuelle Lageeinschätzung sind auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren aufgeschaltet: www.awn.gr.ch
Gemeindevorstand