Information zu provisorischen Steuerrechnungen 2024

29. November 2024

Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern für das Jahr 2024 werden im Januar 2025 in Rechnung gestellt. Basis hierzu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der letzten rechtskräftigen Steuerperiode. Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Steuerjahr 2024 gegenüber der letzten Steuerperiode stark verändert, kann beim Steueramt Domat/Ems bis am 20. Dezember 2024 per E-Mail (steueramt@domat-ems.ch) oder schriftlich eine Anpassung der Steuerfaktoren für Einkommen und Vermögen verlangt werden. In diesem Fall werden im Januar 2025 direkt die angepassten provisorischen Steuerrechnungen versendet.

Gemeindesteueramt