Spezielle Schalteröffnungszeiten
Montag - Freitag
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch - 18:30 Uhr
(ausser vor Feiertagen)
Prämienverbilligung
Um was geht es?
Versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung. Massgebend sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Vergünstigungen regelt das kantonale Recht.
Vorschussverfahren
Personen, welche bis zum 31. Dezember 2017 eine IPV erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2018 eine Vorschussleistung berechnet. Diese beträgt 60 % des IPV-Beitrages des Jahres 2017; respektive 100 % des Vorschusses. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung für das Jahr 2017 wird der Anspruch 2018 definitiv berechnet und verfügt.
Zahlungsempfänger Krankenversicherer
Seit dem 01.01.2014 wird die Prämienverbilligung an die Krankenversicherer und nicht mehr an die versicherten Personen ausbezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die IPV ausschliesslich für die Bezahlung der Krankenkassenprämien verwendet wird. Diese Neuregelung der Auszahlung wird vom Bund vorgeschrieben. Die SVA meldet den Krankenversicherern laufend die Ansprüche für die versicherten Personen.
Formulare
Ein automatischer Formularversand an die Bevölkerung erfolgt nicht mehr. Personen, ohne Vorschussmitteilung müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2018 bis spätestens 31. Dezember 2018 anmelden. Die Formulare stehen jeweils ab Mitte Februar zur Verfügung.
Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das laufende Jahr nicht bis zum 31. Dezember eingereicht ist!
Bitte stellen Sie die komplett ausgefüllten Formulare inkl. der benötigten Unterlagen der AHV-Zweigstelle (IPV) zu.
AHV-Zweigstelle (IPV)
Tircal 11
Postfach 9
7013 Domat/Ems
Die entsprechenden Formulare und weitere wichtige Informationen können via SVA Graubünden heruntergeladen werden.