Nichtzustandekommen des fakultativen Referendums - Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes (Feuerwerkverbot) - Erlass eines Gesetzes über die Ausrichtung von Förderbeiträgen für die Sanierung von Fassaden im Dorfkern
Nichtzustandekommen des fakultativen Referendums
- Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes (Feuerwerkverbot)
- Erlass eines Gesetzes über die Ausrichtung von Förderbeiträgen für die Sanierung von Fassaden im Dorfkern
Die obgenannten Vorlagen unterstehen dem fakultativen Referendum, welches am 19. September 2025 in der Ruinaulta im Wortlaut publiziert wurde.
Die Referendumsfrist ist am 19. Oktober 2025 ungenutzt abgelaufen. Die Gemeinderatsbeschlüsse sind somit in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeindevorstand:
Der Gemeindepräsident: Erich Kohler
Der Gemeindeschreiber: Lucas Collenberg