Feuerwerkverbot an Silvester/Neujahr

12. Dezember 2025

Das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern hat erhebliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und die Umwelt. Aus Rücksichtnahme auf die Lebensqualität und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung hat der Gemeinderat von Domat/Ems ein Feuerwerkverbot erlassen.

 

Per 1. November 2025 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Domat/Ems ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

 

Dies bedeutet, dass auch an Silvester/Neujahr und am Nationalfeiertag keine Raketen, Knallkörper (Feuerwerkskörper) und andere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen.

 

Ausgenommen von diesem Verbot sind Kleinfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit diese keine Lärmeffekte verursachen.

 

Wir bitten die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Missachten des Verbots wird von der Gemeindepolizei mit einer Busse geahndet.

 

Gemeinde Domat/Ems