Nichtzustandekommen des fakultativen Referendums - Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes (Feuerwerkverbot) - Erlass eines Gesetzes über die Ausrichtung von Förderbeiträgen für die Sanierung von Fassaden im Dorfkern

24. Oktober 2025

Nichtzustandekommen des fakultativen Referendums

  • Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes (Feuerwerkverbot)
  • Erlass eines Gesetzes über die Ausrichtung von Förderbeiträgen für die Sanierung von Fassaden im Dorfkern

 

Die obgenannten Vorlagen unterstehen dem fakultativen Referendum, welches am 19. September 2025 in der Ruinaulta im Wortlaut publiziert wurde.

Die Referendumsfrist ist am 19. Oktober 2025 ungenutzt abgelaufen. Die Gemeinderatsbeschlüsse sind somit in Rechtskraft erwachsen.

 

Der Gemeindevorstand:

Der Gemeindepräsident: Erich Kohler

Der Gemeindeschreiber: Lucas Collenberg