Gemeinde Domat/Ems – Beschwerdeauflage Ortsplanung

18. Juni 2021
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnenabstimmung Domat/Ems am 7. März 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:
Teilrevision Materialbewirtschaftung Plarenga
 

Auflageakten:

  • Teilrevision Baugesetz (Art. 40a Rüfematerialzone)
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Plarenga
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Plarenga
     

Grundlagen:

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht
     

Auflagefrist:
18. Juni bis 19. Juli 2021 (30 Tage)
 

Auflageort / -zeit:
Bauamt während den Öffnungszeiten
 

Änderungen nach öffentlicher Auflage:
Teilrevision Baugesetz

  • Formulierung in Art. 40a Abs. 7 präzisiert.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Gemeindevorstand Domat/Ems