«parkingpay»
Das System «parkingpay» hat sich als bargeldloser Ersatz und als Ergänzung für Parksysteme mit Parkuhren oder Fahrbewilligungen bewährt. Ihr Benutzerkonto, welches Sie über eine App oder im Internet erstellen, können Sie an vielen anderen Orten der Schweiz als Alternative zur Bedienung der Parkuhren nutzen. Die Kontrolle erfolgt direkt über das Autokennzeichen.

Registrierung bei «parkingpay»

  • Eröffnung eines Benutzerkontos unter www.parkingpay.ch oder über die „parkingpay“App (Google Play oder App Store)
  • Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen, mit welchem zulasten Ihres parkingpay-Kontos Bewilligungen ausgestellt werden dürfen
  • Zahlungsangaben einrichten
  • Vorauszahlung mittels Mastercard, Visa, Postfinance, E-Banking oder Einzahlungsschein oder monatlich auf Rechnung (nur für Firmen) / mit Belastungsermächtigung zulasten eines Bankkontos (LSV+) oder zulasten eines Postkontos (DebitDirect)
  • Registrierung abschliessen
  • Mit dem Benutzerkonto können mehrere Fahrzeuge verwaltet werden
  • Nach der Auswahl von 7013 Domat/Ems und die Zone auswählen. Klicken Sie auf „P Bewilligung“ oder "Parkvorgang starten" und Sie werden Schritt für Schritt durch das Programm geführt.

Für die Waldstrassen:

Sie können unter folgenden Bewilligungen auswählen: 

  • Bezug von Jahres-, Halbjahres- und Monatsbewilligungen. Die Bewilligung muss mindestens fünf Werktage im Voraus beantragt werden.
  • Bezug von Dreitages- und Tagesbewilligungen. Direkte Bewilligung ohne Antrag

Es gelten deshalb folgende temporäre Gebühren:

  • Jahresbewilligung (Kalenderjahr) für Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 120.-
  • Halbjahresbewilligung (6 Monate) für Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 100.-
  • Monatsbewilligung für Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 25.-
  • Dreitagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 15.-
  • Tagesbewilligung für Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 10.-
  • Motorisierte Zweiradfahrzeuge (Elektrovelos ausgenommen) entrichten die Hälfte, Fahrzeuge über 3.5 t das Doppelte der obigen Ansätze

Eine Fahrbewilligung kann nur bei folgender Begründung des Befahrens erteilt werden:

  • die Zufahrt zum eigenen Wohnsitz oder Geschäft (Art. 8 EGzSVG)
  • Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern
  • Fahrzeuge von Lieferanten
  • Fahrzeuge von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit
  • Fahrzeuge gehbehinderter Personen
  • Zubringer für bestimmte Zwecke (z.B. Maiensässbesuche etc.)

Vom Fahrverbot und der Verkehrsbeschränkung ausgenommen und bedürfen keiner Bewilligung sind u.a. Dienstfahrten von Polizei, Rettungsorganisationen, Feuerwehr, Strassenunterhalt, Fahrten für landwirtschaftliche Zwecke, Fahrten von Ärzten und Tierärzten etc. 

Für weitere Angaben verweisen wir auf das Reglement für das Befahren von Alp-, Feld- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen.

Brauchen Sie Hilfe beim Antrag einer Fahrbewilligung oder haben Sie Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.

Einwohnerkontrolle, Tircal 11, 7013 Domat/Ems
Tel. 081 632 82 14 oder unter E-mail: info@domat-ems.ch