Dauerparkbewilligungen Tag und Nacht

Gemäss Art. 3 des Gesetzes über Verkehrsanordnungen und Parkierung der Gemeinde Domat/Ems bedarf es für das tägliche und nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund einer Parkbewilligung.

Der Bezug von Dauerparkbewilligungen ist über Parkingpay möglich. Für die Verwendung von Parkingpay muss ein Benutzerkonto eröffnet werden, unter www.parkingpay.ch oder über die Parkingpay-App (Google Play oder App Store).

Nach der Erstellung des Benutzerkontos können Sie im Parkingpay Ihre Kontrollschild-Nummer erfassen und folgende Bewilligungen beantragen:

  • Dauerparkbewilligung Tag (7 – 19 Uhr, gültig für alle gebührenpflichtigen Parkplätze):
    CHF 70 pro Monat / CHF 700.- pro Jahr
  • Dauerparkbewilligung Nacht (19 – 7 Uhr, gültig für alle gebührenpflichtigen und gebührenfreien Parkplätze): CHF 40.- pro Monat / CHF 400.- pro Jahr
  • Dauerparkbewilligung Tag und Nacht: CHF 110.- pro Monat / CHF 1'100 pro Jahr

Die Gültigkeit der Dauerparkbewilligung ist auf maximal 12 Monate befristet. Sie werden 2 Tage bis 2 Wochen vor Ablauf via Parkingpay über eine allfällig gewünschte Verlängerung informiert.

Alternativ zu Web und App könne die Dauerparkbewilligungen gegen sofortige Zahlung am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Die Parkbewilligung muss rechtzeitig am Schalter erneuert werden. Alternativ können Sie nachträglich ein Parkingpay-Konto anlegen und die Bewilligung selbst verwalten.

Dauerparkbewilligungen können nur für polizeilich zugelassene Fahrzeuge mit Kontrollschild erteilt werden. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Parkierungsflächen der Gemeinde Domat/Ems abgestellt werden.

Für Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle, Tel. 081 632 82 14 oder einwohnerkontrolle@domat-ems.ch, gerne zur Verfügung.

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Parkplatzplan (PDF, 639.01 kB) Download 0 Parkplatzplan