Der Bereich Finanzen wird durch den amtierenden Gemeindepräsidenten vertreten. In Abstimmung mit der Geschäftsleitung verantwortet er das Gemeindebudget sowie die Jahresrechnungen.
 

Steuerfuss
Einkommens- und Vermögenssteuer
Seit 2023 beträgt der Steuerfuss 85 % der einfachen Kantonssteuer. Damit liegt die Gemeinde unter dem kantonalen Mittel.

Handänderungssteuer
1.75% vom Verkaufspreis

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Direkte Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Bei Erben des elterlichen Stamms beträgt die Steuer 5% und bei den übrigen Empfängern 20% der Erbschaft.

Grundstückgewinnsteuer
Es wird eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Der Steuerfuss kann dabei variieren, da verschiedene Faktoren dafür massgebend sind. 

Auf www.stv.gr.ch haben Sie die Möglichkeit eine Steuerberechnung durchzuführen.

Dokumente

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