Zurückschneiden von Bepflanzungen an öffentlichen Strassen und Wegen

16. September 2022

Gemäss Art. 69 Abs. 3 des Baugesetzes der Gemeinde Domat/Ems sind Bepflanzungen von den Betreffenden Grundeigentümern auf den Strassen- bzw. auf den Trottoirrand zurückschneiden.

Diese Bestimmung gilt für Bepflanzungen an Fahrbahnen bis auf eine Höhe von 5 m und für solche an Gehwegen bis zu einer Höhe von 2.50 m. Soweit es die Verkehrssicherheit erfordert, kann der Gemeindevorstand im Einzelfall weitergehende Massnahmen beschliessen.

Wir bitten Sie, die Bepflanzungen bis am 29. Oktober 2022 zurückzuschneiden.

Gemeindeverwaltung