Status quo: Bischof Ulrich de Mont und Domkapitel des Bistums Chur bestimmen, dass Ems von jeglichen Verbindlichkeiten dem Kloster Disentis gegenüber befreit sei.
Kirchlich ist Ems dann dem Bischof von Chur unterstellt. Politisch ist die Gemeinde Ems eine Nachbarschaft der Gerichtsgemeinde Räzüns im gleichnamigen Hochgericht, das dem Oberen Bund angehörte. Gleichzeitig ist Ems aber eine Gemeinde der Herrschaft Räzüns, die staatsrechtlich unter Osterreich steht.