Hundemeldepflicht
Gemäss Art. 26 des Polizeigesetzes der Gemeinde Domat/Ems müssen der Neuerwerb oder der Tod eines Hundes sowie Halterwechsel und Umzüge innert 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. Die Meldepflicht beginnt, sobald ein Hund vier Monate alt ist.
Die Anmeldung kann direkt via Onlineschalter oder am Schalter der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne telefonisch unter Tel. 081 632 82 13 oder per Mail unter einwohnerkontrolle@domat-ems.ch melden.
Einwohnerkontrolle