Gemeinde Domat/Ems – Allgemeinverfügung Videoüberwachung

27. Juni 2025

Der Gemeindevorstand Domat/Ems erlässt gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. e der Bildüberwachungsverordnung (VBÜ, 171.120) vom 18. Dezember 2018, Art. 3a Abs. 1 lit. b des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG, 171.100) vom 10. Juni 2001 und Art. 11 des kommunalen Polizeigesetzes (5.1-1) vom 16. November 2020 folgende

Allgemeinverfügung

Gegenstand
Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation

Zweck/Begründung
- Sicherstellung der Ruhe und Ordnung bei den öffentlichen WC-Anlagen
- Verhinderung von Beschädigungen der Infrastruktur
- Ahndung von Vandalenakten

Überwachte Örtlichkeit
WC-Anlage Sentupada (Aussenbereich), Plaz 2, 7013 Domat/Ems
WC-Anlage Friedhof (Aussenbereich), Crestas 24, 7013 Domat/Ems

Dauer
Durchgehende Überwachung (Tag und Nacht) ab Rechtskraft der Allgemeinverfügung

Zur Einsichtnahme berechtigte Personen
Gemeindeschreiber, Leiter Bauamt, Leiter Technische Betriebe und Umwelt und Kantonspolizei Graubünden

Datensicherheit
Die Videoaufnahmen werden fortlaufend überschrieben.

Aufbewahrung
Die Aufzeichnungen werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht

Publikation
Das Dispositiv dieser Allgemeinverfügung ist nach Art. 5 Abs. 1 VBÜ i.V.m. Art. 3b Abs. 3 KDSG im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen.

Einwendungsverfahren
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gestützt auf Art. 5 Abs. 1 VBÜ innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Einwand beim Gemeindevorstand Domat/Ems, Tircal 11, 7013 Domat/Ems, erhoben werden.

Domat/Ems, 23. Juni 2025

Gemeindevorstand