Prämienverbilligung 2025
Vorschussleistung
Personen, welche bis zum 31. Dezember 2024 eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2025 in der Regel eine Vorschussleistung aufbereitet. Diese beträgt 65% des letzten definitiven IPV-Anspruchs oder 100% des letzten Vorschusses. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung für das Jahr 2024 wird der definitive Anspruch für das Jahr 2025 definitiv berechnet und verfügt. Für das Jahr 2025 wurden die Richtprämien angehoben.
Die Zustellung der Vorschussmitteilung 2025 an die Versicherten und die elektronische Meldung an die jeweiligen Krankenversicherer erfolgt in diesen Tagen. Für Fragen bezüglich der Verrechnung, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Krankenversicherer
Online- oder manuelle Anmeldung / Anmeldeformulare
Personen ohne Vorschussmitteilung 2025, melden sich bitte möglichst im ersten Halbjahr, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2025 zum Bezug der Prämienverbilligung für das Jahr 2025 an. Sie können die Anmeldung online über die Webseite der SVA Graubünden abwickeln oder manuell in Papierform mittels Anmeldeformular.
Das manuell beschreibbare Anmeldeformular können Sie bei der AHV-Zweigstelle am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen oder herunterladen. Hier gelangen Sie direkt zum Download des Formulars.
Einwohnerkontrolle