Stimmrechtsbeschwerde gegen Abstimmung zur Totalrevision der Gemeindeverfassung
Gegen die Abstimmung zur Totalrevision der Gemeindeverfassung (Urnenabstimmung vom 3. März 2024) wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
Das Verwaltungsgericht ist mit Urteil vom 18. Juni 2024 auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht eingetreten. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht erfolgt.
Das in der Ruinaulta vom 8. März 2024 und auf der Webseite der Gemeinde publizierte Abstimmungsergebnis zu dieser Vorlage ist somit rechtskräftig und die revidierte Verfassung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.