Teilrevision der Ortsplanung: Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung (mit Informationsauflage Rodungsgesuche)
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet vom 21. Oktober bis am 20. Dezember 2024 die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Domat/Ems statt. Zur Information werden gleichzeitig die dazu erforderlichen Rodungsgesuche aufgelegt.
Unterlagen:
Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist unter www.domat-ems-mitwirken.ch (unter Mitwirken; Downloads) oder während den Schalteröffnungszeiten im Bauamt eingesehen werden.
Auflageakten:
- Teilrevision Baugesetz, Ergänzungen im Bereich Siedlung
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Dorf, Cuschas, Bahnhof Reichenau
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Tuleu, Bahnhof Felsberg
- Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Radwege und LV-Verbindung Rheinbrücke
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Rodungsgesuche Paleu sura (zur Information)
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Die elektronische Mitwirkung (E-Mitwirkung) ist unter www.domat-ems-mitwirken.ch möglich.
Orientierung:
Am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, um 19 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Tircal eine öffentliche Informationsveranstaltung durch den Gemeindevorstand statt.
Sprechstunde:
Für individuelle Fragen stehen Vertreter der Gemeindebehörde an nachfolgenden Terminen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung ist zwingend (Bauamt, 081 632 82 28).
Termine:
- Dienstag, 29. Oktober 2024, 15 – 19 Uhr
- Donnerstag, 7. November 2024, 15 – 19 Uhr
- Donnerstag, 14. November 2024, 15 – 19 Uhr
Informationsauflage Rodungsgesuche:
Die ordentliche Auflage der Rodungsgesuche nach Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs. 1 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.