Rechnung Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2024
Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben jährlich eine Ersatzabgabe zu entrichten. Bisher wurde die Ersatzabgabe für die Feuerwehrpflicht auf Basis des steuerbaren Einkommens berechnet und zusammen mit der Steuerrechnung fakturiert. Dies ist aufgrund eines Systemwechsels des Kantons Graubünden nicht mehr möglich, weshalb die Ersatzabgabe ab dem Jahr 2024 in Form einer Pauschale separat in Rechnung gestellt werden muss. Die Rechnungsstellung für die Ersatzabgabe 2024 erfolgt im Jahr 2025.
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der pauschalen Ersatzabgabe wurde durch eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zu den Statuten des Feuerwehrverbandes Domat/Ems – Felsberg (Einführungsgesetz) geschaffen. Die Teilrevision ist am 24. Juni 2024 durch den Gemeinderat genehmigt worden und per 1. November 2024 in Kraft getreten.
Gemäss Art. 5 des teilrevidierten Einführungsgesetzes beträgt die Ersatzabgabe neu im Minimum CHF 50.- und im Maximum CHF 300.- pro Jahr und Person (unabhängig des Zivilstandes), anstelle der bisherigen Abgabe in Prozent des steuerbaren Einkommens. Der Gemeindevorstand legt die Ersatzabgabe jeweils nach den Bedürfnissen der Feuerwehr fest. Die Ersatzabgabe für das Jahr 2024 wurde auf CHF 115.- pro Person festgelegt. Für Lernende und Studenten beträgt die Ersatzabgabe CHF 50.-. Die Beweispflicht mittels Lehrvertrag oder Studentennachweis obliegt den Lernenden und Studenten.
Gemeindeverwaltung