Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen des Erhaltungsprojekts N13 AS Reichenau
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung des Verkehrsflusses und Reduktion der Auswirkungen auf die angrenzenden Kantonsstrassen soll der AS Reichenau mit einer knotenübergreifenden Lichtsignalanlage ergänzt werden. Die Ausfahrt nach Flims wird mit einer Links- und Rechtsabbiegespur auf die geplante Lichtsignalanlage geführt. Für diese Anpassungen ist teilweise auch eine Verbreiterung des bestehenden Trasses erforderlich. Im Rahmen des Massnahmenprojekts (MP) sind für die Anpassungen und Verbreiterungen eine definitive Rodungsfläche von 85 m², sowie eine temporäre Rodungsfläche von 395 m² für den Bau der Stützmauer erforderlich. Die betroffenen Flächen befinden sich auf der Parzelle 1930.
Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.
Öffentliche Auflage
Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgender Stelle während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Gemeinde Domat Ems, Bauamt, Tircal 11, 7013 Domat/Ems
Die Auflagefrist dauert vom 07. März 2025 bis 06. April 2025 (30 Tage)
Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.
Bundesamt für Strassen
Guido Biaggio
Vizedirektor ASTRA
Zugehörige Objekte
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N13 AS Reichenau LSA_MP_m5-Rodungen (PDF, 16.66 MB) | Download | 0 | N13 AS Reichenau LSA_MP_m5-Rodungen |