Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Domat/Ems
1. In der Sitzung vom 7. April 2025 hat der Gemeindevorstand Domat/Ems gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Domat/Ems beschlossen:
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
Zusatztafel: Radfahrer gestattet
- Domat/Ems, Via Fravi, in Richtung H13 Italienische Strasse, Koordinaten: 2'753'496, 1'189’181
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Sig. 4.08.1)
- Domat/Ems, Via Fravi, in Richtung Via Sogn Pieder, Koordinaten: 2'753'496, 1'189’181
2. Diese Massnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
3. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Domat/Ems, 9. April 2025
Der Gemeindevorstand