
Kommunales Polizeigesetz: Nichtzustandekommen des fakultativen Referendums
Der Erlass des kommunalen Polizeigesetzes untersteht dem fakultativen Referendum, welches am 20. November 2020 in der Ruinaulta im Wortlaut publiziert.
Die Referendumsfrist ist am 20. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen. Der Gemeindevorstand hat das Gesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Der Gemeindevorstand:
Der Präsident: Erich Kohler
Stv. Gemeindeschreiber: Ernst Schild