
Prämienverbilligung 2021
Vorschussleistung
Personen, welche bis zum 31. Dezember 2020 eine IPV für das Jahr 2020 erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2021 in der Regel ein Vorschussleistung berechnet. Diese beträgt 60% des letzten definitiven IPV-Anspruches oder 100% des letzten Vorschusses.
Die entsprechende schriftliche Vorschussmitteilung der SVA Graubünden wird den Bezügerinnen und Bezüger im Februar 2021 zugestellt. Erst nach Vorliegen der Steuerveranlagung für das Jahr 2020 wird der definitive Anspruch für 2021 berechnet und verfügt.
Anmeldung / Formulare
Personen ohne eine Vorschussmitteilung müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2021 anmelden. Liegt bei der Bearbeitung der Anmeldung die definitive Steuerveranlagung 2020 noch nicht vor, wird ein Anspruch für eine Vorschussleistung geprüft. Bei einem allfälligen Anspruch beträgt die Vorschussleistung ebenfalls 60% des provisorisch berechneten Wertes. Die antragstellenden Personen werden über die Höhe der Vorschussleistung schriftlich informiert.
Das Anmeldformular ist bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einzureichen (Wohnsitz per 1.1.2021 massgebend). Die Formulare finden sie ab sofort hier zum Download oder unter www.sva.gr.ch.
Einwohnerkontrolle
Zugehörige Objekte
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Anmeldung Prämienverbilligung 2021 (PDF, 262.36 kB) | Download | 0 | Anmeldung Prämienverbilligung 2021 |
Anmeldung Prämienverbilligung Quellensteuer 2021 (PDF, 229.06 kB) | Download | 1 | Anmeldung Prämienverbilligung Quellensteuer 2021 |