Gemeindeinitiative "für den Bau einer Strassenverbindung Süd-Ost" - Entscheid über die Zulässigkeit

25. Juni 2021
Am 6. April 2021 reichte ein Initiativkomitee bei der Gemeinde gestützt auf Art. 15 ff. der Gemeindeverfassung die kommunale Volksinitiative "für den Bau einer Strassenverbindung Süd-Ost" mit folgendem Begehren ein:

"Zur Verkehrsentlastung im dicht besiedelten südostlichen Dorfteil soll eine direkte Strassenverbindung für den motorisierten Individualverkehr und den Langsamverkehr zwischen der Via Sid und der Via Musel erstellt werden.

Zu diesem Zweck sorgt der Gemeindevorstand dafür, dass der Stimmbevölkerung innert der in der Verfassung vorgegebenen Frist eine entsprechende Abstimmungsvorlage mit dem erforderlichen Kreditantrag unterbreitet wird."

An seiner Sitzung vom 26. April 2021 hat der Gemeindevorstand die Gemeindeinitiative als zustande gekommen erklärt.

In einem zweiten Schritt ist bei Initiativen gestützt auf Art. 17 der Gemeindeverfassung jeweils über deren rechtliche Zulässigkeit zu befinden. An seiner Sitzung vom 21. Juni 2021 hat der Gemeinderat diesbezüglich folgenden Entscheid gefällt:

Die Gemeindeinitiative "für den Bau einer Strassenverbindung Süd-Ost" wird mit 12:0 Stimmen als rechtlich zulässig erklärt.

Mit diesem Entscheid ist der Weg geebnet, dass die Initiative zu gegebener Zeit der Volksab-stimmung unterbreitet wird.

Gegen den Entscheid des Gemeinderates über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative kann gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. b und Art. 60 Abs. 2 lit. b des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege innert zehn Tagen seit der heutigen Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden erhoben werden.