Prämienverbilligung 2023

25. August 2023
Ein Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV) können Personen geltend machen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung abgeschlossen und am 1. Januar des jeweiligen Jahres im Kanton Graubünden Wohnsitz haben.

Vorschussleistung
Personen, welche bis zum 31. Dezember 2022 eine Prämienverbilligung für das Jahr 2022 erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2023 in der Regel eine Vorschussleistung aufbereitet. Diese beträgt 65% des letzten definitiven IPV-Anspruchs oder 100% des letzten Vorschusses.

Für Fragen bezüglich der Verrechnung, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Krankenversicherer. Nach Vorliegen der Steuer-veranlagung für das Jahr 2022 wird der definitive Anspruch für das Jahr 2023 berechnet und verfügt. Ab dem Antragsjahr 2023 werden die Angaben über den Krankenversicherer nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) via Selbstdeklaration auf der Anmeldung aufgeführt.

Online- oder manuelle Anmeldung / Anmeldeformulare
Personen ohne Vorschussmitteilung 2023, melden sich bitte möglichst umgehend, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2023 zum Bezug der Prämienverbilligung für das Jahr 2023 an.
Sie können die Anmeldung online über die Webseite der SVA Graubünden (www.sva.gr.ch) abwickeln oder manuell in Papierform mittels Anmeldeformular.

Das manuell beschreibbare Anmeldeformular können Sie bei der AHV-Zweigstelle am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen oder herunterladen. Einen Link hierzu finden Sie über unsere Webseite oder direkt über die Webseite der SVA Graubünden.

Einwohnerkontrolle