Gemeinde Domat/Ems – Beschwerdeauflage Ortsplanung

8. Juli 2022

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnengemeinde Domat/Ems am 19. Juni 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:
Teilrevision Baugesetz Art. 3, 4, 95

Auflageakten:
Teilrevision Baugesetz 
- Art. 3 Behördenorganisation 1. Baubehörde
- Art. 4 2. Baukommission
- Art. 95 Rechtsmittel gemeindeintern

Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist:
8. Juli bis 8. August 2022 (30 Tage)

Auflageort / -zeit:
Gemeindehaus Domat/Ems, Tircal 11, Bauamt (2. OG)

Änderungen nach öffentlicher Auflage / Gemeindeversammlung:
Keine

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Gemeindevorstand

Zugehörige Objekte

Name
Domat-Ems_TR_BauG_Art_3_4_95_Baugesetz_27.06.2022.pdf (PDF, 58.81 kB) Download 0 Domat-Ems_TR_BauG_Art_3_4_95_Baugesetz_27.06.2022.pdf
Domat-Ems_TR_BauG_Art_3_4_95_Bericht_27.06.2022.pdf (PDF, 111.08 kB) Download 1 Domat-Ems_TR_BauG_Art_3_4_95_Bericht_27.06.2022.pdf