
Absolutes Feuerverbot in Graubünden aufgehoben
Das absolute Feuerverbot ist in ganz Graubünden aufgehoben. Hier gelangen Sie direkt zur aktuellen Waldbrandgefahrenkarte.
Gelegentliche Niederschläge der letzten Wochen und vor allem der Temperaturrückgang haben zu einer Entspannung bei der Wald- und Flurbrandgefahr geführt. Trotzdem ist zu beachten, dass die Waldböden nach wie vor trocken sind und die Waldbrandgefahr weitverbreitet erheblich, im Puschlav sogar gross ist. Eine vollständige Entspannung der Lage ist erst nach einer längeren Regenperiode zu erwarten. Beim Grillieren ist grösste Vorsicht walten zu lassen. Feuer dürfen nur in festeingerichteten Feuerstellen entfacht werden, sind zu überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig und vollständig zu löschen. Ebenfalls dürfen Raucherwaren und Feuerzeuge nicht einfach weggeworfen werden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten!
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.