
Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsanordnungen
- Der Gemeindevorstand Domat/Ems beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: Beidseits der Strasse
- Domat/Ems, Industrie Churerstrasse, ab beiden Zufahrten, 2'754'499 1'189'412 und 2'754'279 1'189'331
- Domat/Ems, Hofstättle inkl. Teilbereich Via Lavada bis Hofstättle, 2'752'664 1'189'067, 2'752'308 1'188'852 und 2'752'452 1'188'905
Parkieren gestattet (Sig. 4.17), für Gehbehinderte (Sig. 5.14)
Zeitliche Beschränkungen sind im kommunalen Parkplatzreglement geregelt
- Domat/Ems, Parkplatz Spiel- und Freizeitpark La Val, 1 Platz, 2'754'623, 1'189'116
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren und zeitliche Beschränkungen sind im kommunalen Parkplatzreglement geregelt
- Domat/Ems, Parkplatz Spiel- und Freizeitpark La Val, ca. 21 Plätze, 2'754'623 1'189'116
- Mit diesen Massnahmen soll das Wildparkieren unterbunden werden.
- Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 7. Oktober 2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.
- Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Domat/Ems eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Domat/Ems, 14. Oktober 2022
Der Gemeindevorstand