Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsanordnungen

14. Oktober 2022
  1. Der Gemeindevorstand Domat/Ems beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:

Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: Beidseits der Strasse
- Domat/Ems, Industrie Churerstrasse, ab beiden Zufahrten, 2'754'499 1'189'412 und 2'754'279 1'189'331
- Domat/Ems, Hofstättle inkl. Teilbereich Via Lavada bis Hofstättle, 2'752'664 1'189'067, 2'752'308 1'188'852 und 2'752'452 1'188'905

Parkieren gestattet (Sig. 4.17), für Gehbehinderte (Sig. 5.14)
Zeitliche Beschränkungen sind im kommunalen Parkplatzreglement geregelt
- Domat/Ems, Parkplatz Spiel- und Freizeitpark La Val, 1 Platz, 2'754'623, 1'189'116

Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren und zeitliche Beschränkungen sind im kommunalen Parkplatzreglement geregelt
- Domat/Ems, Parkplatz Spiel- und Freizeitpark La Val, ca. 21 Plätze, 2'754'623 1'189'116

 

  1. Mit diesen Massnahmen soll das Wildparkieren unterbunden werden.
  2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 7. Oktober 2022 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.
  3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Domat/Ems eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.


Domat/Ems, 14. Oktober 2022
Der Gemeindevorstand