Gemeinde Domat/Ems: Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, Öffentliche Planauflage

12. Mai 2023

Nr. S-178204.1 Transformatorenstation RhB Felsberg

  • Neubau der TS RhB Felsberg auf der Parzelle 4038 der Gemeinde Domat Ems für die Erweiterung der PV-Anlage auf der A13 in Richtung Chur für 1.1 km der Lärmschutzwand entlang
    Koordinaten: 2755690/1189991

Nr. L-235104.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Paleu Sura und TS RhB Felsberg

  • Neues 16 kV MS-Kabel Typ XKDT-YT 3x1x50/16mm² von der bestehenden TS Paleu Sura (S-0148133.2) bis TS RhB Felsberg

Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Gesuchsteller
Rhiienergie AG; Reichenauerstrasse 33; 7015 Tamins

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. Mai 2023 bis am 13. Juni 2023 auf der Gemeindeverwaltung Domat/Ems, Bauamt, Tircal 11, 7013 Domat/Ems, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1

8320 Fehraltorf
Chur, 11. Mai 2023

Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und –versorgung