Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom 24. November 2024 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

9. August 2024
Die Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 finden am 24. November 2024 statt.

Hiermit ergeht die Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen, Wahlvorschläge bis spätestens 23. September 2024, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, Tircal 11, 7013 Domat/Ems, einzureichen; massgebend ist der effektive Eingang und nicht die Aufgabe bei der Post.

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens fünfzehn Namen wählbarer Personen enthalten. Die zweimalige Nennung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist gestattet.

Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss auf dem Wahlvorschlag mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse und Beruf bezeichnet werden.

Für jede vorgeschlagene Person bedarf es einer schriftlichen Bestätigung (Unterschrift auf dem Wahlvorschlag oder separate Zustimmungserklärung), dass sie der Kandidatur zustimmt. Fehlt die Bestätigung, so wird ihr Name gestrichen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen geeignete Bezeichnung tragen.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnenden haben eine Person als Vertretung des Wahlvorschlags und eine als deren Stellvertretung zu bezeichnen. Verzichten sie darauf, gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende als Stellvertretung.

Gemeindeverwaltung

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