Bestattungsamt
Das Bestattungsamt ist für folgende Leistungen im Zusammenhang mit einem Todesfall verantwortlich:
- Zurverfügungstellung der Grabstätte
 - Öffnen und Schliessen der Grabstätte
 - Sorge für eine schickliche Bestattung
 - Auftragserteilung für Beschriftung der Urnennischen- und Urnenfeldplatte
 - Bereitstellung eines Grabzeichens und einer Grabeinfassung bis zur Errichtung des Grabmales
 
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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