Feuerwerkverbot am 1. August

17. Juli 2026

Seit dem 1. November 2025 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Domat/Ems ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Dies bedeutet, dass am Nationalfeiertag keine Raketen, Knallkörper (Feuerwerkskörper) und andere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Kleinfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit diese keine Lärmeffekte verursachen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen im Falle eines absoluten Feuerverbotes.

Wir bitten die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Missachten des Verbots wird von der Gemeindepolizei mit einer Busse geahndet.

 

Gemeinde Domat/Ems