Informationen des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat anlässlich der Sitzung vom 5. Oktober 2026 unter anderem:
- beschlossen den Beschwerdeentscheid «Rusna da Furns» des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) bezüglich die Amtsverfügung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) an das Obergericht weiterzuziehen (Festlegung von Überwachungsmassnahmen bei belastenden Standorten). Das EKUD ist der Auffassung, dass die Amtsverfügung nicht selbständig anfechtbar ist, sondern die gerichtliche Überprüfung erst nach Ablauf der angeordneten Überwachung möglich ist. Dies wäre frühestens nach fünf Jahren. Die Grenzwerte für die Trinkwasserqualität werden aktuell eingehalten. Dennoch gelangen der krebserregende Stoff Trichlorethen sowie weitere Schadstoffe ins Grundwasser und ins Trinkwasser der Gemeinde. Weil aus Sicht der Gemeinde ein weiteres Zuwarten und damit der fortwährende Schadstoffeintrag ins Grundwasser nicht verantwortbar ist, zieht die Gemeinde ihre Beschwerde nun ans Bündner Obergericht weiter.
- die Botschaft für die Teilrevision des kommunalen Erschliessungsgesetzes zwecks Erhöhung der Wassergebühren zuhanden der Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2026 verabschiedet;
- einen Nachtragskredit von CHF 18‘000.- für die Ersatzanschaffung eines elektronischen Schiebetors für den Werkhof gesprochen.