Aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 26. Oktober 2026

30. Oktober 2026

Der Gemeinderat von Domat/Ems hat folgende Geschäfte behandelt:
 

  • Die Erneuerung und Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der GRIBAG AG (Kieswerk Reichenau) wurde mit 13:0 Stimmen genehmigt und die Vorlage zuhanden der Volksabstimmung vom 28. Februar 2027 verabschiedet.

Der Konzessionsvertrags mit der GRIBAG AG soll vorzeitig erneuert und um 25 Jahre bis zum 1. Juni 2061 verlängert werden. Damit soll die langfristige Planungssicherheit für den Kieswerkstandort Reichenau geschaffen werden. Die GRIBAG AG plant Investitionen von rund CHF 16 Millionen in die Modernisierung der Produktionsanlagen, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Massnahmen zur Dekarbonisierung.

Der neue Konzessionsvertrag sieht eine Erhöhung der Entschädigung für den Kies- und Sandabbau um rund 4,4 Prozent sowie eine jährliche Indexierung vor. Die bisherige Beteiligung der Gemeinde an den Deponiegebühren von 30 Prozent bleibt bestehen. Zudem verpflichtet sich die GRIBAG AG, einen Fonds für Renaturierungsmassnahmen zu äufnen und auf eigene Kosten eine Wanderwegbrücke zu erstellen, die eine neue Wegverbindung vom Bahnhof Reichenau Richtung Dorf ermöglicht.

Über die Erneuerung des Konzessionsvertrags entscheiden die Stimmberechtigten am 28. Februar 2027.

  • Die Teilrevision des kommunalen Erschliessungsgesetzes im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Wassergebühren wurde mit 13:0 Stimmen genehmigt. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde auf eine Anpassung der Wassergebühren verzichtet, weil sie die Defizite von durchschnittlich 350’000 Franken jährlich durch eine Spezialfinanzierung abfangen konnte. Bald sind diese Reserven aufgebraucht. Zusätzlich stehen in den kommenden Jahren wichtige Investitionen an.

Die bisherigen Gebühren (Mengengebühr von CHF 0.35/m3) decken die Betriebs-, Unterhalts- und Investitionskosten nicht. Um die langfristige verursachergerechte Finanzierung der Wasserversorgung sicherzustellen, ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich.

Im Rahmen der Teilrevision des kommunalen Erschliessungsgesetzes hat der Gemeinderat beschlossen, eine neue, leistungsabhängige jährliche Wasser-Grundgebühr einzuführen. Diese soll zwischen CHF 30.- und CHF 45.- pro Zählereinheit betragen. Dabei entspricht ein Wasserzähler mit einer Leistungsfähigkeit von 5 m³/h fünf Zählereinheiten. Zusätzlich soll die Mengengebühr für Frischwasser schrittweise erhöht werden. Das revidierte Erschliessungsgesetz legt dafür einen Gebührenrahmen von CHF 0.50 bis CHF 1.50 pro m³ Frischwasser fest.

Die konkrete Höhe der Grundgebühr pro Zählereinheit sowie der Mengengebühr wird durch den Gemeindevorstand in der Gebührenordnung festgelegt. Der Beschluss wird zu gegebener Zeit kommuniziert.

Die neue Gebührenstruktur berücksichtigt sowohl die verbrauchsunabhängigen Kosten der Infrastruktur als auch den tatsächlichen Wasserverbrauch. Mit der Anpassung sollen die Wasserversorgung verursachergerecht finanziert, die Werterhaltung der Infrastruktur gewährleistet und die Versorgungssicherheit langfristig gesichert werden.

Vorstoss

Die Berichterstattung des Gemeindevorstandes zum Auftrag „Wärmeverbund Domat/Ems" wurde zur Kenntnis genommen und der Auftrag als erledigt abgeschrieben.

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung fand auch die Jungbürger/innen-Feier statt.

 

Domat/Ems, 27. Oktober 2026

Gemeinderat Domat/Ems
Aktuariat
Lucas Collenberg