
Bestattungsamt
Das Bestattungsamt ist für folgende Leistungen im Zusammenhang mit einem Todesfall verantwortlich:
- Zurverfügungstellung der Grabstätte
- Öffnen und Schliessen der Grabstätte
- Sorge für eine schickliche Bestattung
- Auftragserteilung für Beschriftung der Urnennischen- und Urnenfeldplatte
- Bereitstellung eines Grabzeichens und einer Grabeinfassung bis zur Errichtung des Grabmales