Nichtzustandekommen fakultatives Referendum Kommunales Energiegesetz
Der Erlass des kommunalen Energiegesetzes untersteht dem fakultativen Referendum, welches am 19. Juni 2026 in der Ruinaulta im Wortlaut publiziert wurde.
Die Referendumsfrist ist am 19. Juli 2026 ungenutzt abgelaufen. Der Gemeinderatsbeschluss ist somit in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeindevorstand:
Der Gemeindepräsident: Erich Kohler
Der Gemeindeschreiber: Lucas Collenberg