Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsanordnungen

31. Juli 2026
  1. Der Gemeindevorstand Domat/Ems beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04, 2.06])

Zusatztafel: Land- und Forstwirtschaft, Zubringerdienst Kieswerk, sowie mit Spezialbewilligung der Gemeinde gestattet

  • Domat/Ems, Kieswerk Reichenau, Einfahrt zum Kieswerk, Koordinaten: 2750771 1187924

Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1 [2.50])

  • Domat/Ems, Via La Val, im Bereich Spiel- und Freizeitpark La Val, Koordinaten: 2754583 1189170, 2754579 1189128, 2754713 1189122, 2754723 1189063

Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)

Zeiten und Gebühren gemäss kommunalem Parkplatzreglement

  • Domat/Ems, Via Baselga (6 Parkplätze), Koordinaten: 2753576 1189154
  1. Mit diesen Massnahmen sollen das unberechtigte Befahren des Kieswerkareals Reichenau sowie das Wildparkieren im Bereich des Spiel- und Freizeitparks La Val unterbunden und die Bewirtschaftung der neuen Parkplätze in der Via Baselga sichergestellt werden.
  1. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 24. Juli 2026 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.
  1. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Domat/Ems eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

Domat/Ems, 31. Juli 2026

Der Gemeindevorstand