Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums

29. Juli 2026

Die geringen Niederschläge der letzten Tage haben die Waldbrandgefahr nicht entschärft. Im gesamten Gemeindegebiet gilt daher weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Vom Feuerverbot ausgenommen ist ausschliesslich der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen. (Achtung: Maiensässgebiete gehören nicht zum Siedlungsraum).

Strikt verboten sind:

  • Das Feuern an den fest eingerichteten Feuerstellen auf dem Spielplatz La Val sowie in Plong Vaschnaus.
  • Jegliches Feuer ausserhalb des Siedlungsraums. Ausgenommen sind lediglich feuerpolizeilich abgenommene Holzöfen sowie Elektro- und Gasgrills auf nicht brennbarem Untergrund, sofern diese während des Betriebs jederzeit beaufsichtigt werden.
  • Das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Gemeindegebiet (analog zur Publikation vom 24.07.2026).